Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klare Regeln für beide Seiten: Arbeitszeit, Haftung, Schadensmeldung, Stornierung und Zahlung — so arbeiten wir zusammen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Umzugs-, Transport- und Zusatzleistungen (z. B. Montage, Verpackung, Entrümpelung, Halteverbotszonen) der BerlinUmzugPro, Inhaber: Mahmoud Abdel-Halim, Zinsgutstraße 45B, 12489 Berlin (nachfolgend „wir“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Grundlage unseres Angebots sind die Angaben des Kunden — insbesondere Umfang des Umzugsguts, Adressen, Etagen, Aufzüge und Zugänge. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot in Textform (E-Mail oder WhatsApp genügt) oder telefonisch bestätigt.
Die im Angebot genannten Preise sind für Verbraucher Endpreise inklusive aller Kosten laut Angebot; gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stellt sich vor Ort heraus, dass die Angaben des Kunden wesentlich vom tatsächlichen Umfang abweichen (z. B. deutlich mehr Umzugsgut oder nicht genannte Etagen), stimmen wir eine Anpassung ab, bevor wir weiterarbeiten.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Mindestbuchungsdauer beträgt 2 Stunden.
Nicht geschuldet sind — sofern nicht ausdrücklich vereinbart — Arbeiten an Elektro-, Wasser- und Gasanschlüssen, etwa das Anschließen von Herd, Backofen, Spüle, Wasch- oder Spülmaschine sowie von Lampen. Übernehmen unsere Mitarbeiter solche Handgriffe ausnahmsweise auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, geschieht dies als Gefälligkeit ohne Gewähr für die fachgerechte Installation; wir haften insoweit nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Vor Ort zusätzlich beauftragte Leistungen — etwa weitere Montagen, zusätzliches Verpacken oder zusätzliche Wege — werden zum vereinbarten Satz bzw. nach unserer Preisübersicht zusätzlich berechnet.
Zur Ausführung können wir sorgfältig ausgewählte Partnerunternehmen einsetzen; für deren Leistungen haften wir wie für eigene. Bei Fernumzügen kann der Transport als Beiladung mit anderen Aufträgen zusammengefasst werden, wenn dies vereinbart ist.
Besonders schwere oder empfindliche Gegenstände (z. B. Klavier, Tresor, Aquarium) transportieren wir nur, wenn sie bei der Anfrage angemeldet wurden.
§ 4 Arbeitszeit und Abrechnung
Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Teams an der ersten Adresse und endet mit dem Abschluss der vereinbarten Arbeiten.
Angefangene Stunden: Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit die gebuchte Zeit, wird jede weitere angefangene Stunde ab der 15. Minute als volle Stunde zum vereinbarten Stundensatz berechnet. Eine Überschreitung von bis zu 14 Minuten bleibt kostenfrei. Beispiel: Beginn 8:00 Uhr, vier Stunden gebucht — Ende 12:14 Uhr = 4 Stunden, Ende 12:15 Uhr = 5 Stunden.
Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat — etwa fehlender Zugang, fehlende Schlüssel oder nicht abgeschlossene Packarbeiten bei vereinbartem Selbstpacken — gelten als Arbeitszeit. Die aktuellen Stundensätze und Pauschalen finden Sie in unserer Preisübersicht; maßgeblich ist der im Angebot genannte Preis.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Zugänge, Flure und Treppenhäuser sind am Umzugstag frei zugänglich; Schlüssel für alle betroffenen Räume liegen bereit.
- Ist keine Halteverbotszone über uns beauftragt, sorgt der Kunde nach Möglichkeit für eine geeignete Parkmöglichkeit in der Nähe des Eingangs.
- Beim vereinbarten Selbstpacken sind alle Kartons bis zum Eintreffen des Teams transportsicher gepackt und verschlossen.
- Elektrogroßgeräte macht der Kunde transportbereit: Waschmaschinen mit eingesetzter Transportsicherung, Kühl- und Gefriergeräte geleert und mindestens 24 Stunden vorher abgetaut.
- Nicht befördert werden: Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, wichtige Dokumente und Datenträger — diese transportiert der Kunde selbst — sowie Gefahrstoffe (z. B. Gasflaschen, Benzin, offene Farben).
- Auf besonders empfindliche Gegenstände weist der Kunde vor Beginn der Arbeiten hin.
§ 6 Dokumentation von Vorschäden
Zur Beweissicherung im Interesse beider Seiten ist unser Teamleiter berechtigt, vor Beginn der Arbeiten bereits vorhandene Schäden an Böden, Wänden, Türen, Treppenhaus und Umzugsgut zu fotografieren. Fotografiert werden ausschließlich Sachen, keine Personen.
Die Aufnahmen werden nur für die Abwicklung des Auftrags und etwaiger Ansprüche verwendet, nicht an Dritte weitergegeben und nach Ablauf der Fristen aus § 9 bzw. nach Abschluss eines etwaigen Schadensfalls gelöscht. Auf Wunsch stellen wir dem Kunden die Aufnahmen zur Verfügung. Einzelheiten zum Umgang mit Daten regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 7 Abnahme und Übergabeprotokoll
Bereits an der Beladestelle prüft der Kunde vor der Abfahrt, dass alle zu transportierenden Gegenstände verladen wurden und nichts versehentlich mitgenommen wurde.
Nach Abschluss der Arbeiten gehen Kunde und Teamleiter die Wohnung bzw. die Ablieferstelle gemeinsam durch. Sichtbare Beanstandungen werden im Übergabeprotokoll festgehalten; der Kunde bestätigt die Durchsicht mit seiner Unterschrift.
Wir bitten darum, erkennbare Schäden möglichst sofort dem Teamleiter zu zeigen, solange das Team vor Ort ist — das macht die Aufklärung für beide Seiten am einfachsten. Ihre gesetzlichen Rechte aus § 9 bleiben davon unberührt.
§ 8 Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften des Umzugsrechts (§§ 451 ff. HGB). Für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts ist die Haftung gesetzlich auf 620 € je Kubikmeter Laderaum begrenzt (§ 451e HGB). Für unsere Tätigkeit bestehen eine Team und eine Transportversicherung.
Bei Behältnissen, die der Kunde selbst gepackt hat, haften wir nicht für Schäden am Inhalt, sofern das Behältnis äußerlich unbeschädigt übergeben wird. Die gesetzlichen Haftungsregeln — insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden — bleiben unberührt.
§ 9 Schadensanzeige und Fristen
Gesetzliche Ausschlussfristen (§ 451f HGB): Äußerlich erkennbare Schäden müssen uns spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt werden, äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung. Danach erlöschen Ersatzansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts.
Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich bezeichnen und in Textform erfolgen (E-Mail oder WhatsApp genügt). Fotos des Schadens beschleunigen die Bearbeitung erheblich.
§ 10 Stornierung und Umbuchung
- Bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin kann der Auftrag kostenfrei storniert oder umgebucht werden.
- Bei einer Stornierung ab dem 2. Tag vor dem Termin berechnen wir eine Pauschale von 60 % der vereinbarten Vergütung.
- Kosten für eine bereits beauftragte Halteverbotszone fallen unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe an, da sie gegenüber Behörde und Schilderdienst bereits entstanden sind.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich die Pauschale entsprechend.
§ 11 Zahlung
Die Vergütung ist mit Abschluss der Arbeiten fällig. Die Zahlung erfolgt wahlweise bar am Umzugstag oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: August 2026
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