Ratgeber · Seniorenumzug

Umzug ins Pflegeheim: Checkliste, Kosten und wer was bezahlt

Wenn ein Elternteil ins Pflegeheim zieht, laufen drei Dinge gleichzeitig: die Wohnung muss gekündigt und aufgelöst werden, der Heimvertrag beginnt, und niemand hat Zeit. Dieser Ratgeber ordnet die Fristen, sagt ehrlich, was Pflegekasse und Sozialamt zahlen — und was nicht —, und liefert die Checkliste zum Abhaken. Geschrieben aus der Praxis vieler Seniorenumzüge in Berlin.

Stand: 30. September 2026 · Lesezeit etwa 12 Minuten · Rechtsstand Deutschland, Beispiele aus Berlin

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Sonderkündigungsrecht: Die Mietwohnung hat auch beim Umzug ins Pflegeheim drei Monate Kündigungsfrist (§ 573c BGB). Schneller geht es nur mit Nachmieter oder Aufhebungsvertrag.
  • Die Pflegekasse zahlt den Umzug ins Heim nicht. Der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro (§ 40 Abs. 4 SGB XI) gilt für Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen — dazu kann ein Umzug in eine geeignete Wohnung gehören, nicht aber der Einzug in eine stationäre Einrichtung.
  • Das Sozialamt kann einspringen: Wer Hilfe zur Pflege bezieht, kann angemessene Umzugskosten und die Miete der alten Wohnung für die Kündigungsfrist beantragen — vorher, nicht hinterher.
  • Der Heimvertrag ist kündbar: bis zum dritten Werktag eines Monats zum Monatsende, in den ersten zwei Wochen sogar ohne Frist (§ 11 WBVG).
  • Nur der Mieter kündigt — oder wer eine Vorsorgevollmacht hat. Ein gerichtlich bestellter Betreuer braucht für die Wohnungskündigung die Genehmigung des Betreuungsgerichts.
  • Angehörige zahlen nicht automatisch. Kinder werden vom Sozialamt erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro herangezogen.

Wer entscheidet — und wer darf unterschreiben?

Die erste Frage ist keine organisatorische, sondern eine rechtliche. Kündigung der Wohnung, Heimvertrag, Auflösung des Hausstands: Alles das darf nur die Person selbst veranlassen, um die es geht. Solange Ihre Mutter oder Ihr Vater die eigenen Angelegenheiten regeln kann, unterschreibt sie oder er — Sie helfen beim Organisieren.

Ist das nicht mehr möglich, gibt es zwei Wege. Mit einer Vorsorgevollmacht, die ausdrücklich Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten umfasst, handeln Sie ohne Umweg über ein Gericht. Ohne Vollmacht muss das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen; das kann ein Familienmitglied sein. Für die Kündigung der Mietwohnung braucht der Betreuer zusätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1833 BGB). Rechnen Sie dafür mit einigen Wochen und stellen Sie den Antrag, sobald der Heimplatz feststeht.

Ein häufiger Fehler in der Praxis: Angehörige kündigen „im Namen“ des Elternteils, ohne Vollmacht. Der Vermieter darf eine solche Kündigung zurückweisen, und die Frist läuft dann erst mit einer wirksamen Kündigung — im schlimmsten Fall ein Monat Doppelmiete mehr.

Die alte Wohnung kündigen: Frist, Stichtag, drei Abkürzungen

Die gesetzliche Frist

Für Mieter gilt die Kündigungsfrist von drei Monaten. Entscheidend ist der Stichtag: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats endet (§ 573c Abs. 1 BGB). Der Samstag zählt bei dieser Frist nicht als Werktag.

Ein Beispiel mit echtem Kalender: Geht die Kündigung am Montag, dem 5. Oktober 2026, beim Vermieter ein, endet der Mietvertrag am 31. Dezember 2026 — denn der 3. Oktober ist ein Feiertag und der 4. Oktober ein Sonntag. Kommt der Brief erst am 6. Oktober an, läuft der Vertrag bis zum 31. Januar 2027. Ein einziger Tag kostet hier eine volle Monatsmiete.

Kein Sonderkündigungsrecht — aber drei Wege, schneller herauszukommen

Weder Pflegebedürftigkeit noch ein Pflegegrad geben ein Recht auf fristlose oder verkürzte Kündigung. Der Pflegefall liegt nicht in der Sphäre des Vermieters, deshalb greift § 543 BGB nicht. Was in der Praxis funktioniert:

  • Aufhebungsvertrag: Viele Vermieter stimmen einem früheren Ende zu, wenn die Wohnung renoviert übergeben wird oder sie selbst schnell neu vermieten können. Fragen Sie schriftlich und nennen Sie ein konkretes Datum.
  • Nachmieter stellen: Ein zumutbarer Nachmieter, der zu den bisherigen Bedingungen einzieht, ist das stärkste Argument. Einen Anspruch darauf gibt es nur in Ausnahmefällen — die Gerichte verweisen regelmäßig auf die ohnehin kurze Dreimonatsfrist.
  • Sofort kündigen, nicht erst nach dem Einzug: Die Frist läuft ab Zugang der Kündigung. Wer kündigt, sobald der Heimplatz zugesagt ist, spart oft einen ganzen Monat Miete gegenüber Familien, die „erst einmal in Ruhe umziehen“.

Form und Inhalt der Kündigung

Die Kündigung braucht die Schriftform: Papier, eigenhändige Unterschrift, Zugang beim Vermieter. E-Mail, WhatsApp oder Fax reichen nicht. Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, müssen alle unterschreiben. Der Grund muss nicht genannt werden — es hilft aber, ihn kurz zu nennen und um einen früheren Übergabetermin zu bitten. Schicken Sie den Brief per Einwurf-Einschreiben oder geben Sie ihn gegen Empfangsbestätigung ab; nur so lässt sich der Zugang beweisen.

Wenn das Sozialamt die Pflege bezahlt: Doppelmiete beantragen

Wer Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erhält, muss die Miete der alten Wohnung während der Kündigungsfrist nicht zwingend selbst tragen. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass doppelte Mietaufwendungen zu übernehmen sind, wenn der Auszug notwendig war und der Betroffene alles Zumutbare getan hat, um die Kosten zu begrenzen (BSG, Urteil vom 12.05.2017, B 8 SO 23/15 R). Zu den Umzugskosten zählen nach der Rechtsprechung alle Kosten, die durch das Ausräumen der Wohnung und den Transport der Möbel entstehen (BSG, Urteil vom 15.11.2012, B 8 SO 25/11 R). Voraussetzung ist in beiden Fällen: vorher beantragen, in der Regel mit zwei bis drei Vergleichsangeboten.

Der Heimvertrag: Fristen, Probezeit, Kosten

Für den Vertrag mit dem Pflegeheim gilt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Die wichtigsten Regeln zur Kündigung stehen in § 11 WBVG und sind bewohnerfreundlicher, als viele denken:

  • Der Bewohner kann bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende desselben Monats schriftlich kündigen — die Frist beträgt also nur wenige Wochen.
  • In den ersten zwei Wochen nach dem Einzug ist die Kündigung jederzeit ohne Frist möglich. Das ist faktisch eine Probezeit: Passt das Haus nicht, kann die Familie umsteuern.
  • Erhöht das Heim das Entgelt, darf zu dem Zeitpunkt gekündigt werden, zu dem die Erhöhung wirksam werden soll.
  • Bei Pflegeheimen endet die Zahlungspflicht mit dem Tag des Auszugs oder des Todes (§ 87a Abs. 1 SGB XI). Für Tage danach darf kein Entgelt verlangt werden.

Lesen Sie vor der Unterschrift die Entgeltaufstellung. Sie besteht aus dem pflegebedingten Eigenanteil, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten. In Berlin liegt die monatliche Eigenbeteiligung im ersten Jahr meist bei rund 3.000 Euro oder mehr (vdek-Auswertung, Stand Januar 2026) und sinkt mit der Aufenthaltsdauer: Die Pflegekasse übernimmt vom pflegebedingten Eigenanteil einen Leistungszuschlag von 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent ab dem zweiten, 50 Prozent ab dem dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Was Ihre Eltern nicht aus Rente und Vermögen bezahlen können, prüft das Sozialamt als Hilfe zur Pflege — Kinder werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro beteiligt.

Fragen Sie beim Heim außerdem drei praktische Dinge, bevor der Umzug geplant wird: Welche eigenen Möbel dürfen mit? Gibt es feste Einzugszeiten und einen Lastenaufzug? Und wie wird die Wäsche gekennzeichnet? Die Antworten bestimmen, was am Umzugstag tatsächlich transportiert wird.

Wer zahlt den Umzug ins Pflegeheim?

Die Pflegekasse

Hier gibt es das größte Missverständnis. Die Pflegekasse bezuschusst mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Gemeint sind Umbauten und Veränderungen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern — der Treppenlift, das bodengleiche Bad und in anerkannten Fällen auch der Umzug in eine barrierefreie, geeignete Wohnung. Der Einzug in ein Pflegeheim ist keine Verbesserung des eigenen Wohnumfelds, sondern dessen Aufgabe. Deshalb gibt es dafür diesen Zuschuss nicht, und Anträge werden abgelehnt. Was die Pflegekasse im Heim zahlt, ist der pflegegradabhängige Leistungsbetrag zu den laufenden Pflegekosten — nicht der Transport und nicht die Räumung der alten Wohnung.

Wenn Ihre Eltern hingegen in eine seniorengerechte Wohnung ziehen, um die Pflege zu Hause fortzusetzen, lohnt der Antrag: Er muss vor dem Umzug gestellt werden, mit Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) und einer kurzen Begründung, warum die neue Wohnung die Pflege erleichtert. Wie das in Berlin abläuft, beschreiben wir auf der Seite Seniorenumzug in Berlin.

Das Sozialamt

Bezieht die pflegebedürftige Person Hilfe zur Pflege oder Grundsicherung, kann das Sozialamt angemessene Umzugskosten übernehmen — Transport, Verpackungsmaterial, notwendige Helfer, Entsorgungsgebühren — und die Miete der alten Wohnung für die Kündigungsfrist. Angehörige sind grundsätzlich nicht verpflichtet, den Umzug selbst durchzuführen; das Amt darf also nicht auf „die Kinder können das doch tragen“ verweisen. Es verlangt aber den Nachweis, dass die Kosten angemessen sind. Holen Sie deshalb vor dem Antrag zwei bis drei schriftliche Angebote ein und reichen Sie das günstigste geeignete ein.

Die Familie

Ohne Sozialhilfe bezahlt die pflegebedürftige Person den Umzug aus eigenem Einkommen und Vermögen; die Familie streckt häufig vor. Wichtig für die Buchhaltung: Belege sammeln. Heimkosten und krankheitsbedingte Umzugskosten können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angesetzt werden — die Doppelmiete während der Kündigungsfrist allerdings nicht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.2012, 5 K 2017/10).

Was ein Umzug ins Pflegeheim bei uns kostet

Ein Umzug ins Heim ist selten ein kompletter Wohnungsumzug. Meist geht es um ein Bett, den Lieblingssessel, eine Kommode, Bilder und persönliche Dinge — und um die Frage, was mit dem Rest passiert. Unsere Preise gelten als Endpreise und stehen vor dem Termin fest:

ab 150 €Einzelne Möbel ins Pflegezimmer: zwei Umzugshelfer mit LKW, zwei Stunden, Ab- und Aufbau inklusive
ab 220 €Kleiner Umzug mit Kartons und Möbeln: zwei Umzugshelfer mit LKW, drei Stunden
ab 550 €Haushaltsauflösung einer 1-Zimmer-Wohnung, besenrein; 2-Zimmer-Wohnung 800 bis 1.400 € — Festpreis nach kostenloser Besichtigung
80 €Halteverbotszone je Adresse — in Berliner Altbauquartieren oft die einzige Möglichkeit, den LKW vor die Tür zu bekommen

Umzugskartons kosten 5 Euro je Stück inklusive Lieferung nach Hause, unbenutzte nehmen wir für 1 Euro zurück. Für einen Antrag beim Sozialamt stellen wir das Angebot so aus, dass Transport, Helfer und Entsorgung getrennt ausgewiesen sind.

Was mit dem Hausrat passiert: die Wohnungsauflösung

Mitarbeiter von BerlinUmzugPro bespricht mit einer Kundin den Umfang eines Umzugs bei der Besichtigung
Bei der kostenlosen Besichtigung klären wir, was ins Heim mitgeht, was die Familie behält und was entsorgt wird.

Ein Pflegezimmer hat meist 14 bis 20 Quadratmeter, Bett und Nachttisch stellt das Heim. Realistisch passen ein Sessel, eine kleine Kommode oder ein schmaler Schrank, Bilder, Lampe, Fernseher und die Dinge hinein, die den Raum vertraut machen. Alles andere braucht eine Entscheidung. Bewährt hat sich, den Hausstand in vier Gruppen zu sortieren, am besten gemeinsam mit dem Elternteil, solange das möglich ist:

  1. Mit ins Heim: Lieblingsmöbel, Fotos, Radio, Decke, vertraute Kleidung. Vorher mit dem Heim abstimmen, ob eigene Möbel erlaubt sind und ob Brandschutzregeln gelten.
  2. Zur Familie: Erbstücke, Dokumente, Wertsachen. Diese Kisten fahren wir auf Wunsch am selben Tag zu einer zweiten Adresse.
  3. Verkaufen oder spenden: Gut erhaltene Möbel nehmen Berliner Sozialkaufhäuser und die Möbelbörsen der Wohlfahrtsverbände, oft mit Abholung. Kleinanzeigen funktionieren für Einzelstücke, kosten aber Zeit.
  4. Entsorgen: Der Rest geht auf den BSR-Recyclinghof oder über eine Haushaltsauflösung mit fachgerechter Entsorgung — inklusive Nachweis, den das Sozialamt anerkennt.

Dokumente gehören in eine eigene Mappe, die nicht in den LKW kommt: Personalausweis, Versichertenkarte, Pflegegradbescheid, Rentenbescheid, Vollmachten, Patientenverfügung, Medikamentenplan, Bankunterlagen, Mietvertrag und der Heimvertrag. Sie fahren im Handgepäck des begleitenden Angehörigen.

Übergabe, Kaution, Renovierung

Vereinbaren Sie den Übergabetermin so, dass die Wohnung leer und besenrein ist, und halten Sie den Zustand in einem Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos fest. Starre Renovierungsklauseln („alle drei Jahre streichen“) sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielfach unwirksam; geschuldet ist nur die Beseitigung von Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Die Kaution muss der Vermieter nach einer angemessenen Prüffrist zurückzahlen; er darf sie nur für offene Forderungen und die nächste Betriebskostenabrechnung zurückhalten. Wer eine Haushaltsauflösung in Berlin beauftragt, sollte im Angebot ausdrücklich „besenrein“ und die Entsorgung aller Reste vereinbaren — dann fällt bei der Übergabe nichts mehr an.

Behörden, Verträge, Post: die Abmeldeliste

Die meisten Punkte lassen sich in einer Stunde erledigen, wenn die Unterlagen bereitliegen. Diese Tabelle können Sie abarbeiten, sobald das Einzugsdatum feststeht:

WasWannWie
Ummeldung beim BürgeramtInnerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 BMG)Das Pflegeheim stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus; in Berlin Termin online buchen oder bevollmächtigt erledigen
RundfunkbeitragNach dem EinzugWer vollstationär im Pflegeheim wohnt, ist nicht anmeldepflichtig. Für die alte Wohnung mit dem Formular „Abmeldung für Bewohner einer Pflegeeinrichtung“ abmelden; das Heim bestätigt die Angaben
NachsendeauftragEine Woche vor dem UmzugBei der Post für sechs oder zwölf Monate einrichten, damit Bescheide nicht in der leeren Wohnung liegen
Strom und GasMit der WohnungskündigungZum Übergabetag kündigen, Zählerstände im Protokoll notieren
Telefon und InternetSobald der Einzug feststehtBeim Umzug gilt ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat, wenn der Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann (§ 60 Abs. 2 TKG); Bestätigung des Heims beilegen
HausratversicherungMit der WohnungskündigungVertrag anpassen oder kündigen; ohne eigenen Hausstand entfällt das versicherte Risiko — viele Versicherer bieten einen kleinen Tarif für das Heimzimmer
Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung, BankDirekt nach dem EinzugNeue Anschrift mitteilen; bei der Pflegekasse zugleich den Wechsel in die vollstationäre Pflege melden
Abos, Zeitung, Vereine, HausarztIn den ersten zwei WochenKündigen oder umziehen lassen; Hausarzt nach der Versorgung im Heim fragen

Der Umzugstag: so läuft er im Pflegeheim ab

Ein Umzug ins Heim ist für die Bewohnerin oder den Bewohner ein schwerer Tag. Er wird leichter, wenn die Technik unsichtbar bleibt. So planen wir ihn in Berlin:

  • Termin mit dem Heim abstimmen. Viele Häuser nehmen Einzüge vormittags unter der Woche entgegen, wenn die Bezugspflegekraft im Dienst ist. Wir klären vorher, ob der Lastenaufzug frei ist und wo der LKW stehen darf.
  • Zimmer vorher ausmessen. Mit dem Grundriss entscheiden wir am Besichtigungstermin, welche Möbel wirklich passen — und bauen Schränke so ab, dass sie im Zimmer wieder stehen wie zu Hause.
  • Halteverbotszone am Altbau. In Kiezen wie Prenzlauer Berg, Kreuzberg oder Charlottenburg beantragen wir die Halteverbotszone rechtzeitig; das Bezirksamt braucht in der Regel rund zwei Wochen.
  • Erst das Zimmer, dann die Wohnung. Wir richten das Pflegezimmer zuerst ein, damit die Bewohnerin ankommen kann, und lösen die alte Wohnung danach auf — auf Wunsch am selben Tag, häufig in den Tagen danach.
  • Ein Angehöriger begleitet, das Team trägt. Medikamente, Dokumente, Brille, Hörgerät, Lieblingskleidung bleiben bei der Begleitperson. Wäsche vorher beschriften; die Heime geben Etiketten oder einen Wäscheservice an.

Wenn Sie den Ablauf noch feiner planen möchten: Unsere allgemeine Umzug-Checkliste deckt die Wochen vor und nach dem Termin ab.

Hilfe in Berlin: Pflegestützpunkte, Sozialamt, Betreuungsbehörde

Berlin hat 36 Pflegestützpunkte, drei in jedem Bezirk, getragen von Land und Pflegekassen. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig; sie hilft bei der Suche nach einem Heimplatz, bei Anträgen an Pflege- und Krankenkasse und ausdrücklich beim Übergang in eine stationäre Einrichtung. Im Jahr 2023 haben sich rund 114.000 Ratsuchende an die Berliner Pflegestützpunkte gewandt — Sie müssen das also nicht allein herausfinden.

Für die Hilfe zur Pflege ist das Sozialamt des Bezirks zuständig, in dem die pflegebedürftige Person zuletzt gewohnt hat. Stellen Sie den Antrag früh, am besten parallel zur Heimplatzsuche, und legen Sie den Kostenvoranschlag für Umzug und Wohnungsauflösung bei. Die Betreuungsbehörde des Bezirksamts berät zur Vorsorgevollmacht und beglaubigt Unterschriften; ohne Vollmacht führt der Weg über das Betreuungsgericht am Amtsgericht.

Checkliste „Umzug ins Pflegeheim“ als PDF

Alle Schritte aus diesem Ratgeber zum Abhaken — von der Heimplatzzusage bis zur Kautionsrückzahlung, zwei Seiten, ohne Anmeldung.

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Häufige Fragen zum Umzug ins Pflegeheim

Zahlt die Pflegekasse den Umzug ins Pflegeheim?

Nein. Der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist für Maßnahmen gedacht, die die häusliche Pflege ermöglichen. Der Einzug in eine stationäre Einrichtung gehört nicht dazu. Im Heim zahlt die Pflegekasse den Leistungsbetrag zu den Pflegekosten und den mit der Aufenthaltsdauer steigenden Leistungszuschlag.

Wer zahlt die Wohnungsauflösung beim Umzug ins Pflegeheim?

Grundsätzlich die Mieterin oder der Mieter selbst, aus Einkommen und Vermögen. Reicht das nicht, kann das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege angemessene Kosten für Räumung, Transport und Entsorgung übernehmen — wenn der Antrag vor der Beauftragung gestellt wird. Angehörige sind nicht verpflichtet, die Wohnung selbst zu räumen oder zu bezahlen, solange sie keinen Vertrag unterschrieben haben.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Pflegeheim?

Nein. Es bleibt bei der gesetzlichen Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem dritten Werktag des Monats, in dem die Kündigung zugeht. Kürzer wird es nur durch einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter oder einen Nachmieter, den der Vermieter akzeptiert.

Was zahlt das Sozialamt bei einem Umzug ins Pflegeheim?

Bei Bezug von Hilfe zur Pflege: die Miete der alten Wohnung während der Kündigungsfrist, wenn der Auszug notwendig war, sowie angemessene Umzugskosten — Transport, Verpackung, Helfer, Entsorgung. Nachweise und zwei bis drei Angebote werden verlangt.

Wie schnell kann der Heimvertrag gekündigt werden, wenn das Heim nicht passt?

In den ersten zwei Wochen nach dem Einzug jederzeit ohne Frist, danach bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende desselben Monats (§ 11 WBVG). Die Zahlungspflicht endet mit dem Auszugstag.

Muss die Wohnung beim Auszug renoviert werden?

Nur, wenn eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag steht und die Wohnung tatsächlich renovierungsbedürftig ist. Starre Fristenpläne und Klauseln in unrenoviert übergebenen Wohnungen sind nach der BGH-Rechtsprechung meist unwirksam. Schäden über die normale Abnutzung hinaus müssen beseitigt werden.

Was kostet ein Umzug ins Pflegeheim in Berlin bei BerlinUmzugPro?

Einzelne Möbel ins Pflegezimmer ab 150 Euro (zwei Helfer mit LKW, zwei Stunden), ein kleiner Umzug mit Kartons ab 220 Euro, die Haushaltsauflösung einer 1-Zimmer-Wohnung ab 550 Euro und einer 2-Zimmer-Wohnung 800 bis 1.400 Euro. Alle Preise sind Endpreise und stehen nach der kostenlosen Besichtigung schriftlich fest.

Seniorenumzug ins Pflegeheim — mit Zeit, Geduld und einem Ansprechpartner

Wir richten das Pflegezimmer ein, fahren Erbstücke zur Familie und lösen die alte Wohnung besenrein auf. Das Angebot kommt schriftlich, mit getrennten Positionen für Sozialamt oder Betreuer, und der Preis steht vor dem Termin fest. Sie erreichen uns Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr und sonntags von 10 bis 16 Uhr — auf Deutsch, Englisch und Arabisch.

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